Förderung von Photovoltaik-Fassadenanlagen 

Vertikale Flächen bieten im dicht bebauten Stadtraum ein bisher wenig genutztes Potenzial für Photovoltaik. Vertikale Anlagen liefern vor allem am Vor- und Nachmittag Strom, und ergänzen so Dachanlagen, die vor allem rund um die Mittagszeit viel Strom erzeugen. Das sorgt für eine gleichmäßigere Verteilung der Stromflüsse und reduziert zugleich die Belastung der Netze.

Die Förderung kann für Gebäudefassaden und weitere vertikale Bauwerke, wie beispielsweise Lärmschutzwände, beantragt werden. Ausgenommen sind Einzellösungen wie z.B. einzelne Balkonmodule.

Gefördert werden:

  • Vorgehängte PV-Anlagen: Photovoltaik-Lösungen, bei denen die Module mit einer Unterkonstruktion vor der bestehenden Fassade oder sonstigen vertikalen Bauwerken montiert werden.
  • Bauwerksintegrierte PV-Anlagen: PV-Anlagen, bei denen die Module direkt in die Fassade oder andere vertikale Flächen eingebaut sind und so Bauteile ganz oder teilweise ersetzen.


Fördersatz:

  • PV-Anlagen mit einer Mindestleistung von 3 kWp werden ab dem 1. kWp mit 700 Euro pro kWp gefördert.

Insgesamt werden bis maximal 30 Prozent der förderfähigen Kosten finanziert, die maximale Fördersumme pro Anlage beträgt 250.000 Euro.
Für die Wiener PV-Fassadenförderung ist kein zusätzlicher Zählpunkt erforderlich, wenn bereits eine PV-Anlage mit einem Zählpunkt vorhanden ist.

Was ist noch wichtig?


Gefördert werden ausschließlich PV-Anlagen mit einer Mindestleistung von 3 kWp. Hinweis: Einzellösungen, wie einzelne PV-Balkonanlagen sind nicht förderfähig. Die Anlagen müssen mindestens 500 Volllaststunden im Jahr aufweisen und im Netzparallelbetrieb geführt werden.

Brandschutzanforderungen der MA 37 sowie Blendungserfordernisse der MA 39 müssen gemäß Merkblatt zur Errichtung von Fotovoltaikanlagen auf bzw. an Gebäuden berücksichtigt und eingehalten werden.

Die förderfähigen Kosten setzen sich zusammen aus den Kosten für die Anlage, sowie für Planung und Montage und beinhalten:

  • Module inkl. Trägergerüst

  • Montage

  • Verrohrung, Armaturen, Steuer- und Regeleinrichtungen

  • Messeinrichtungen

  • Planungs- und Beratungsleistungen

  • Gutachten inkl. der erforderlichen Vorleistungen und Versuche 

Nicht förderfähig sind Arbeiten, die zur Instandsetzung der Fassade erforderlich sind und unabhängig von der Errichtung der Photovoltaikanlage erfolgen. (Wärmedämmung, Verputzarbeiten, etc.)

Was müssen Sie dafür tun?

 

Anträge für die Wiener PV-Flugdachförderung können von natürlichen und juristischen Personen gestellt werden. Den Förderantrag können Sie ausschließlich online und vor Beginn der Arbeiten (vor Bestellung, Anzahlung oder Errichtung der Anlage) einbringen.

Folgende Unterlagen sind für den Antrag wichtig:

  • Aktuelles und seriöses Angebot einer Fachfirma

  • Berechnung der Volllaststunden mit standardisierten Methoden

  • Vollständig ausgefülltes Einreichformular

  • Ausweiskopie

  • Schriftliche Vollmacht, wenn Sie den Antrag nicht selbst stellen, sondern z.B. die Firma, die Ihre Anlage errichtet, oder andere juristische Personen

Anträge für die Förderung von PV-Anlagen auf Fassaden oder weiteren vertikalen Bauwerken können von natürlichen oder juristischen Personen gestellt werden.
Mehr Informationen

Antrag für Wiener PV-Fassadenförderung einfach online stellen

Hinweis: Im Online-Antragsformular ist unter "Technische Daten" die Montagevariante "PV-Fassadenanlage" auswählbar.

Eine Kombination der Wiener Landesförderung mit der Förderung des Klima- und Energiefonds oder mit der Förderung nach dem EAG ist nicht möglich.