Häufig gestelle Fragen zur Wiener Photovoltaik-Landesförderung

In welchem Zeitraum kann ein Photovoltaik-Förderantrag für die Wiener Landesförderung eingereicht werden?

Die Wiener PV-Förderung kann an 365 Tagen im Jahr beantragt werden.

Wer kann in Wien eine Photovoltaik-Förderung beantragen?

Einreichen können natürliche und juristische Personen (Private und Betriebe), alle sonstigen unternehmerisch tätigen Organisationen sowie Nicht-Wettbewerbs-teilnehmer*innen wie beispielsweise Konfessionsgemeinschaften, Vereine und Körperschaften öffentlichen Rechts (Verbände etc.), die in Wien eine Anlage errichten werden.
Ausnahme: Die Photovoltaik-Flugdachförderung kann von privaten Personen nicht in Anspruch genommen werden.

Hat der Wegfall der Umsatzsteuer für private Photovoltaik-Anlagen bis 35 kWp Auswirkungen auf die Wiener Photovoltaik-Förderung?

Nein. Die Stadt Wien fördert auch weiterhin private PV-Anlagen ab dem ersten kWp.

Zusatzinfo: Seit 1. Jänner 2024 gilt das neue Umsatzsteuergesetz. In § 28 Abs. 62 UStG 1994 ist festgelegt, dass für PV-Anlagen bis 35 kWp bis 1. Jänner 2026 keine Umsatzsteuer anfällt. Dies gilt für Photovoltaik-Anlagen auf oder in der Nähe von folgenden Gebäuden:
- Gebäude, die Wohnzwecken dienen
- Gebäude, die von Körperschaften öffentlichen Rechts genutzt werden oder
- Gebäude, die von Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen, genutzt werden.

Wie läuft der Prozess zur Wiener Photovoltaik-Förderung ab?

Der Förderantrag für die Wiener Photovoltaik-Förderung wird bei der Kommunalkredit Public Consulting (KPC) eingereicht. Die KPC ist die Abwicklungsstelle aller Wiener Photovoltaik-Förderungen. Der Förderantrag kann ausschließlich online erfolgen. Das Antragsformular für private und betriebliche Antragsteller*innen finden Sie unter www.umweltfoerderung.at/pvwien-private oder www.umweltfoerderung.at/pvwien-betriebe.
Ab dem Zeitpunkt, an dem der Förderantrag bei der Förderstelle gestellt wurde, kann der*die Förderwerber*in auf eigenes Risiko die Anlage bei der Photovoltaik-Firma bestellen und diese mit der Anlagenerrichtung beauftragen. Die Förderzusage muss nicht abgewartet werden.

Über die Förderanträge wird formal im Wiener Ökostrombeirat entschieden, der mehrmals im Jahr tagt. Nach der positiven Entscheidung bekommen die Förderwerber*innen eine Förderzusage und der Betrag ist für sie reserviert. Die Frist für die Errichtung ist 24 Monate ab Förderzusage, kann aber bei Verzögerungen oder Lieferschwierigkeiten verlängert werden. Sobald die Anlage fertiggestellt und eine Fertigstellungsmeldung erfolgt ist, wird die reservierte Fördersumme ausgezahlt.

Wichtig: Die reservierte Fördersumme ist ein Maximalbetrag und kann nicht nachträglich erhöht werden. Dies gilt auch für den Fall, dass die Photovoltaik-Anlage größer oder teurer errichtet wurde als ursprünglich geplant war.

Brauche ich einen Zählpunkt für meinen Förderantrag bei der Stadt Wien?

Nein. Ein Zählpunkt ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht erforderlich.

Welche Unterlagen brauche ich für einen Förderantrag?

Folgende Unterlagen sind für einen Förderantrag notwendig:

  • Bindendes Angebot der Photovoltaik-Firma

  • Berechnung der Volllaststunden mit standardisierten Methoden

  • Vollständig ausgefülltes Einreichformular

  • Vollmacht: Wird der Antrag durch eine*n Anlagenerrichter*in oder eine andere natürliche oder juristische Person eingebracht, muss eine schriftliche Vollmacht der Förderwerber*innen beigelegt werden. Das heißt, dass entweder Sie oder Ihre Photovoltaik-Firma den Antrag einreichen kann.

  • Soll die Photovoltaik-Anlage auf mehrgeschoßigen Bestandswohnbauten (MGWB) errichtet werden, muss für die Beantragung der Zuschläge ein geeigneter Nachweis (z. B. Energieausweis, Plan etc.) erbracht werden.

Der Antrag auf Förderung kann ausschließlich vor Beginn der Arbeiten erfolgen. Im Antragsformular ist ersichtlich, welche Daten für den Antrag notwendig sind. Es werden ausschließlich richtig und vollständig ausgefüllte Anträge bearbeitet.
Ökostromanlagen bzw. Photovoltaikanlagen - Förderungsantrag

Kann ich für meine Anlage sowohl eine Bundes- als auch Landesförderung bekommen?

Nein. Die Förderrichtlinien der Wiener Ökostromförderung schließen eine Doppelförderung aus. Förderwerber*innen müssen sich also im Vorfeld entscheiden, welche Förderung sie in Anspruch nehmen wollen.

Kann ich meine Anlage erst bauen und dann einen Förderantrag stellen?

Nein. Es muss immer zunächst ein Förderantrag gestellt werden.

Wie hoch ist der Fördersatz?

Die Wiener Photovoltaik-Förderung arbeitet mit Pauschalfördersätzen. Die Fördersätze sind den jeweiligen Webseiten der Photovoltaik-Förderungen zu entnehmen.
Alle Förderungen sind mit maximal 30 % der förderungsfähigen Kosten begrenzt, abzüglich der Erlöse unter Betrachtung des Zeitraumes der ersten 5 Jahre der Maßnahme. Dafür werden 3,5 Cent/kWh zugrunde gelegt.
Beispiel:
Jahresertrag: 20.000 kWh
5-Jahresertrag: 100.000 kWh
Erlöse: 3.500 Euro

Wie wird die Fördersumme errechnet?

1) Standard-Photovoltaik-Anlagen bis zu 100 kWp werden mit 250 Euro pro kWp gefördert.
Bei Photovoltaik-Anlagen, deren Leistung 100 kWp übersteigt, werden
- die ersten 100 kWp mit 250 Euro pro kWp,
- die Leistung zwischen 100 kWp und 500 kWp mit 200 Euro pro kWp
und die über die 500 kWp hinausgehende Leistung mit 150 Euro pro kWp gefördert
oder
2) Die Fördersumme ist auf maximal 30 % der förderungsfähigen Kosten begrenzt.
Es kommt immer der niedrigere Betrag zur Anwendung.

Bis zu welcher Anlagengröße bekommt man eine Förderung?

Die Obergrenze der Wiener Photovoltaik-Förderung ist bei allen Förderschienen 1.000 kWp.
Diese Obergrenze gilt auch bei Photovoltaik-Anlagen-Erweiterungen, wobei die bereits errichtete Anlagengröße berücksichtigt wird. Beispiel: 400 kWp wurden bereits errichtet. Somit können maximal 600 kWp als Erweiterung gefördert werden.

Für welche Gebäude kann der Zuschlag für Photovoltaik-Anlagen auf mehrgeschoßigen Wohnbauten (MGWB) beantragt werden?

Als mehrgeschoßige Wohnbauten (MGWB) gelten Bestandsgebäude ab Bauklasse 3 (ab 9 Metern Höhe oder Erdgeschoß und mindestens 2 weitere Obergeschoße exklusive Dachgeschoß) mit mindestens 3 Wohneinheiten und zumindest 50 % Wohnnutzung. Für Photovoltaik-Anlagen auf MGWB gibt es Zuschläge gegenüber der Standard-Förderung. Diese Zuschläge können nur bei Bestandsgebäuden beantragt werden.
Absturzsicherungen für Photovoltaik-Anlagen im MGWB sind förderfähige Kosten.

Wie hoch ist der Fördersatz für Erweiterungen von bestehenden Photovoltaik-Anlagen?

Erweiterungen bestehender Photovoltaik-Anlagen werden pauschal mit 150 Euro pro kWp bzw. mit maximal 30 % der förderfähigen Kosten gefördert. Dieser Fördersatz gilt für alle Förderschienen. Für die Erweiterung von bestehenden Photovoltaik-Anlagen ist kein zusätzlicher Zählpunkt erforderlich.

Fördert die Stadt Wien Photovoltaik-Balkonmodule?

Nein. Die Stadt Wien fördert ausschließlich fest montierte Anlagen mit einer Engpassleistung über 1 kWp. Dieses Kriterium trifft auf Stecker-Anwendungen nicht zu. Dies betrifft auch Stecker-Module, die im Garten oder auf einer Terrasse aufgestellt oder an einem Zaun montiert werden.

Gibt es bei der Wiener PV-Landesförderung Einreichfristen?

Theoretisch nein, es ist jedoch zu berücksichtigen, dass nur Förderanträge, die vollständig ausgefüllt und rechtzeitig (8 Wochen) vor den jeweiligen Beiratssitzungen bei der KPC einlangen, in der folgenden Sitzung auch behandelt werden können.

Die Sitzungstermine des Wiener Ökostrombeirates 2024 sind:

  • 20. März

  • 23. Mai

  • 18. September

  • 3. Dezember