Die Wiener Photovoltaik-Förderungen

Das neue Photovoltaik (PV)-Förderpaket ist gezielt auf die Förderung von innovativen und multifunktionalen PV-Anlagen im öffentlichen Raum ausgerichtet. Es kombiniert bewährte und neue Förderschienen. Weiterhin gefördert werden PV-Anlagen auf mehrgeschoßigen Bestandswohnbauten, PV-Flugdächer und -Gründächer. Neu im Förderportfolio sind PV-Fassadenanlagen und -Dachgärten. Dafür werden 7 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.

Hinweis: Standard-PV-Dachanlagen (außer auf mehrgeschoßigen Wohnbauten) und Speicheranlagen werden von der Stadt Wien nicht mehr gefördert.

Das Stellen von Förderanträgen ist bis zur Ausschöpfung der budgetären Mittel möglich. 

Fragen Sie uns – wir beraten Sie gerne!

 

Für alle Fragen rund um die Wiener PV-Landesförderungen gibt es die tägliche (werktags) Photovoltaik-Fördersprechstunde. Expert*innen der Stadt Wien und der Klima- und Innovationsagentur Wien gehen auf Ihre individuellen Bedürfnisse ein. Sie können zwischen einer Beratung per Telefon oder per Video-Call wählen.

Sollten Sie die Fördersprechstunde nicht nutzen können, steht Ihnen auch die Klima- und Innovationsagentur Wien für eine kostenlose Beratung zur Verfügung: Kontakt - Klima- und Innovationsagentur der Stadt Wien

Wichtige Informationen zur Wiener Landesförderung 


Mit dem neuen Förderpaket von 2026 werden Standard-PV-Dachanlagen mit Ausnahme von mehrgeschoßigen Wohnbauten nicht mehr gefördert. Der Hintergrund dafür ist, dass die Investitionskosten für diese Anlagen in den letzten Jahren deutlich gesunken sind und Förderungen grundsätzlich an aktuelle Marktentwicklungen angepasst werden müssen.

Aktuell haben Standard- PV-Anlagen eine Lebensdauer von mindestens 25 Jahren und rentieren sich bereits nach wenigen Jahren. Die Wiener PV-Förderungen 2026 unterstützen daher verstärkt PV-Lösungen, die kostenintensiv in der Errichtung und komplexer in der Umsetzung sind.

Auch die Kosten für Speicheranlagen sind in den letzten Jahren stark gesunken, so dass auch hier der Anreiz durch eine Förderung weniger notwendig ist. 

Für beide Fälle kann 2026 eine Bundesförderung beantragt werden.