Förderung von elektrischen Speichern

 

Speicherlösungen ermöglichen, den hauseigenen Strom zu speichern und dann zu nutzen, wenn keine Sonne scheint. Das spart Kosten und mach flexibel beim Energieverbrauch. Gleichzeitig werden die Netze in sonnenreichen Stunden durch die dezentrale Speicherung entlastet.

Die Stadt Wien fördert in Ein- und Mehrfamilienhäusern sowie betrieblichen Gebäuden die kombinierte Neuerrichtung oder die Nachrüstung eines stationären Stromspeichers zu einer bestehenden Photovoltaik-Anlage.

Fördersatz für stationäre Stromspeicher:

  • 200 Euro pro kWh Speichernennkapazität

  • oder maximal 30 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten

  • Es werden maximal 10 kWh der nutzbaren Stromspeicherkapazität gefördert.

Der Umsetzungszeitraum beträgt 24 Monate ab Förderzusage.

Die Förderung kann bis 31. Dezember 2024 beantragt werden. Gefördert wird bis zur Ausschöpfung der zu Verfügung stehenden Fördermittel.

Was ist noch wichtig?

Gefördert werden Speicher für Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser und betriebliche Gebäude bis zu einer Speichernennkapazität von 10 kWh.

  • in Kombination mit der Neuerrichtung einer Photovoltaik-Anlage, wobei diese gesondert beantragt werden muss,
  • oder als Nachrüstung zu einer bestehenden Photovoltaik-Anlage.

Die förderfähigen Kosten setzen sich zusammen aus den Kosten für die Anlage sowie für Planung und Montage:

  • Stromspeicher

  • Lastmanagementsystem

  • Montage

  • Steuer- und Regeleinrichtungen

  • Gutachten inkl. der erforderlichen Vorleistungen und Versuche

  • Messeinrichtungen

  • Planungs- und Beratungsleistungen

Was müssen Sie dafür tun?

Der schriftliche Antrag muss online und vor Beginn der Arbeiten gestellt werden. Dem vollständig ausgefüllten Einreichformular müssen folgende Unterlagen beigelegt werden:

  • Angebot und Projektbeschreibung durch ein befugtes Elektrounternehmen

  • Vollständig ausgefülltes Einreichformular

  • Ausweiskopie

  • Schriftliche Vollmacht, wenn Sie den Antrag nicht selbst stellen, sondern z.B. die Firma, die Ihre Anlage errichtet, oder andere natürliche oder juristische Personen

  • Gegebenenfalls Angaben zu weiteren Förderungen

Stationäre Stromspeicher- Förderantrag

Antrag einfach online stellen

Der Förderantrag kann ausschließlich online erfolgen.
Informationen und Förderantrag für private Antragsteller*innen
Informationen und Förderantrag für betriebliche Antragsteller*innen