Allgemeine Informationen zur Wiener Landesförderung

 

Entscheiden Sie im Vorfeld, ob Sie eine Förderung der Stadt Wien oder eine Bundesförderung in Anspruch nehmen wollen. Eine Kombination der Wiener Landesförderung mit Förderungen des Klima- und Energiefonds oder mit Förderungen nach dem EAG ist nicht möglich. Ausnahme: Die Umsatzsteuerbefreiung des Bundes gilt nicht als (Doppel-)Förderung.

Stellen Sie Ihren Förderantrag unbedingt vor Beginn der Arbeiten!

Unter dem Beginn der Arbeiten versteht man:

  • die rechtsverbindliche Bestellung der Photovoltaik-Anlage oder
  • den Beginn der Bauarbeiten oder
  • eine andere Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht.


Hierbei ist der früheste der genannten Zeitpunkte ausschlaggebend. Der Beginn der Arbeiten kann auf eigenes Risiko unmittelbar nach Antragstellung erfolgen, die Förderzusage muss nicht abgewartet werden.

Bei der Wiener Photovoltaik-Förderung handelt es sich um keine De-minimis-Beihilfe. Unternehmen können die Wiener Photovoltaik-Förderungen also auch dann in Anspruch nehmen, wenn sie in den letzten 3 Steuerjahren mehr als 300.000 Euro an Beihilfengeldern erhalten haben.

Förderanträge zur Wiener Landesförderung können ausschließlich bei der Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC) eingereicht werden. Die KPC ist die Abwicklungsstelle für alle Photovoltaik-Förderungen der Stadt Wien. Die Einreichung des Förderantrags erfolgt online. Nachcirca 4 bis  6 Wochen erhalten Sie eine erste Rückmeldung von der KPC, ob Ihr Förderantrag positiv bewertet worden ist und dem Ökostrombeirat vorgelegt werden kann.

Nach der positiven Entscheidung im Ökostrombeirat wird Ihnen ein Fördervertrag übermittelt. Der darin ausgewiesene Betrag ist für Sie reserviert. Sobald die Anlage fertiggestellt ist, erfolgt eine Fertigstellungsmeldung Ihrerseits. Anschließend wird die Fördersumme ausgezahlt.  

Wichtig: Die reservierte Fördersumme der Förderzusage ist ein Maximalbetrag und kann nachträglich nicht erhöht werden, auch dann nicht, wenn die Photovoltaik-Anlage größer oder teurer errichtet wurde als ursprünglich geplant war.

Die Höhe der Fördersumme errechnet sich entweder aus den Pauschalfördersätzen der einzelnen Förderschienen oder aus der Obergrenze von 30 Prozent der förderfähigen Kosten, wobei immer der niedrigere Betrag zur Anwendung kommt. Dabei müssen die Erlöse unter Betrachtung des Zeitraumes der ersten 5 Jahre der Maßnahme von den förderfähigen Kosten abgezogen werden: Es gelten 3,5 Cent/kWh.

Beispiel:
Ihre PV-Anlage produziert pro Jahr 20.000 kWh, das ergibt in 5 Jahren 100.000 kWh. Damit entstehen Erlöse in der Höhe von 3.500 Euro. Diese Summe wird von den förderfähigen Kosten und nicht von der Fördersumme abgezogen.

Was ist noch wichtig?

Von der Stadt Wien werden ausschließlich Photovoltaik-Anlagen gefördert, die eine bestimmte Effizienz haben. Für Anlagen auf Dächern und Dachflächen sind mindestens 800 Volllaststunden im Jahr vorgeschrieben, für vertikale Anlagen an Fassaden mindestens 500 Volllaststunden im Jahr. Ob Ihre Anlage diese Voraussetzung erfüllt, können Sie anhand folgender Formel berechnen:

Volllaststunde = nutzbar gemachte Energie einer Periode (in kWh) / Nennleistung (in kWh)

Förderfähig sind Photovoltaik-Anlagen, die im Netzparallelbetrieb geführt werden. Das bedeutet, sie müssen ins Netz einspeisen können. Jede geförderte Photovoltaik-Anlage benötigt daher einen eigenen Zählpunkt. Ausnahme: Sie haben bereits eine Photovoltaik-Anlage in Betrieb (Förderung von Anlagenerweiterungen, Photovoltaik-Flugdächern und Photovoltaik-Gründächer).

Sie brauchen zum Zeitpunkt des Antrages noch keinen Zählpunkt.

Die Stadt Wien fördert derzeit keine sogenannten Photovoltaik-Balkonmodule (Plug-in-, Plug & Play- oder steckerfertige Photovoltaik-Anlagen).