Förderung für Anlagenerweiterung
Dieser Förderbaustein ist speziell für alle, die bereits eine Photovoltaik-Anlage am Dach haben und diese vergrößern möchten. Hier bietet die Stadt Wien einem Fördersatz von pauschal 150 Euro pro kWp mit dem Ziel, geeignete Gebäudeflächen besser auszunutzen.
Förderung von Anlagenerweiterungen
-
pauschal 150 Euro pro kWp
-
Obergrenze insgesamt: 1.000 kWp
-
Der Fördersatz von 150 Euro pro kWp gilt für alle Förderschienen, auch für Photovoltaik auf Mehrgeschoßwohnbauten oder Photovoltaik-Gründachanlagen.
Anmerkung: Insgesamt werden maximal 30 % der förderfähigen Kosten finanziert.
Die Umsetzungsfrist beträgt 24 Monate ab Förderzusage.
Für die Erweiterung der Photovoltaik-Anlage ist kein zusätzlicher Zählpunkt notwendig.
Voraussetzung: Eine in Betrieb befindliche Photovoltaik-Anlage muss bereits vorhanden sein.
Was ist noch wichtig?
Bei Erweiterungen gilt, wie bei der Basisförderung, die Obergrenze von 1.000 kWp, wobei jedoch die bereits errichtete Anlagengröße berücksichtigt wird. Das bedeutet, wenn beispielsweise 400 kWp bereits errichtet wurden, können maximal 600 kWp als Erweiterung gefördert werden.
Was müssen Sie dafür tun?
Den Förderantrag können Sie ausschließlich online und vor Beginn der Arbeiten einbringen. Folgende Unterlagen sind für den Antrag wichtig:
-
Nachweise über die bereits vorhandene Anlage (Zählpunktnummer)
-
Angebot der Firma, die Ihre Anlage errichtet
-
Berechnung der Volllaststunden mit standardisierten Methoden
-
Vollständig ausgefülltes Einreichformular
-
Ausweiskopie
-
Schriftliche Vollmacht, wenn Sie den Antrag nicht selbst stellen, sondern z.B. die Firma, die Ihre Anlage errichtet, oder andere natürliche oder juristische Personen
Ökostromanlagen bzw. Photovoltaikanlagen - Förderantrag
Antrag einfach online stellen
Antragsformular für private und betriebliche Antragsteller*innen:
Informationen und Förderantrag für private Antragsteller*innen
Informationen und Förderantrag für betriebliche Antragsteller*innen