Rechtlicher Rahmen der Wiener Photovoltaik-Landesförderung

 
Die Förderrichtlinie der Wiener Landesförderung beruht auf den Grundsätzen der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) der Europäischen Union. Sie regelt, dass bestimmte staatliche Fördermaßnahmen von den Mitgliedstaaten ohne weitere Genehmigung durch die Europäische Kommission umgesetzt werden können. Ein zentrales Element dabei ist ein 2-stufiges Förderverfahren sowie die Anreizwirkung. Das bedeutet, dass vor Beginn der Arbeiten (Bestellung und Beauftragung) immer zunächst ein Förderantrag gestellt werden muss. Hier ist auch geregelt, dass die maximale Fördersumme nicht mehr als 30 Prozent der förderfähigen Kosten betragen darf.
 
Bei der Wiener Photovoltaik-Förderung handelt es sich um keine De-minimis-Beihilfe. Unternehmen können die Wiener Photovoltaik-Förderungen also auch dann in Anspruch nehmen, wenn sie in den letzten 3 Steuerjahren mehr als 300.000 Euro an Beihilfengeldern erhalten haben.

Förderanträge zur Wiener Landesförderung können ausschließlich bei der Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC) eingereicht werden. Die KPC ist die Abwicklungsstelle für alle Photovoltaik-Förderungen. Die Einreichung des Förderantrags erfolgt online.

Allen Förderschienen liegt die allgemeine Förderrichtlinie zugrunde, die als Verordnung von der  Wiener Landesregierung beschlossen werden muss. Derzeit gilt die Förderrichtlinie 2023 für die Förderung der Erzeugung und Speicherung von Strom aus erneuerbaren Energieträgern und von Energieeffizienzmaßnahmen und -programmen.

Die Fördermittel stellt der Ökostromfonds zur Verfügung. Dieser wurde 2005 in Wien als unselbständiger Verwaltungsfonds für die Förderung von Ökostromanlagen eingerichtet und wird von der Abteilung Energieplanung (MA 20), die als Förderstelle fungiert, verwaltet. Die Mittel des Ökostromfonds setzen sich zusammen aus Technologiefördermitteln des Bundes (EAG – Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz § 78), die für Wien 2023 beispielsweise rund 800.000 Euro ausgemacht haben, und zusätzlichen Fördergeldern, die die Stadt Wien aus eigenen Mitteln aufbringt. Bis 2030 stehen jährlich bis zu 15 Millionen Euro Fördergelder zur Verfügung!

Der Ökostrombeirat vergibt die Mittel des Ökostromfonds. Der Beirat setzt sich aus unterschiedlichen Stellen der Stadt Wien sowie weiteren Institutionen wie beispielsweise der Arbeiterkammer Wien, der Wirtschaftskammer Wien, der Wiener Umweltanwaltschaft oder der Österreichischen Energieagentur zusammen. Der Beirat tagt mehrmals im Jahr und entscheidet formal über die Förderanträge. Seine Entscheidungen werden unter Berücksichtigung von Gesetzen, Förderrichtlinie und finanzieller Deckung getroffen. Den Förderanträgen wird zugestimmt, sofern diese alle erforderlichen Einreichkriterien (Richtigkeit der Unterlagen, keine Doppelförderung (Ausnahme: Umsatzsteuerbefreiung), Antragstellung vor Beginn der Arbeiten, etc.) erfüllen und von der KPC als förderfähig bewertet wurden.