Förderung von Photovoltaik-Flugdächern (nur für juristische Personen)

Unter dem Motto "Schatten spenden – Sonne nutzen", fördert die Stadt Wien weiterhin PV-Anlagen als Überdachung von bestehenden und neuen Parkplätzen sowie sonstigen gewerblichen Bebauungsflächen.  Liegenschaftsteile, die für Park-, Rangier-, Lager- und Manipulationsflächen vorgesehen und nicht gärtnerisch auszugestalten sind, sollen so einer Doppelnutzung zugeführt werden. Dazu gehören beispielsweise auch mehrstöckige Hochgaragen.

Fördersatz:

  • 600 Euro pro kWp für Anlagenleistungen ab dem 1. kWp

Insgesamt werden bis maximal 30 Prozent der förderfähigen Kosten finanziert, die maximale Fördersumme pro Anlage beträgt 250.000 Euro

Der Umsetzungszeitraum beträgt 24 Monate ab Förderzusage
Es ist kein zusätzlicher Zählpunkt erforderlich, wenn bereits eine PV-Anlage mit einem Zählpunkt vorhanden ist.

Was ist noch wichtig?

 

Gefördert werden neu installierte Photovoltaik-Anlagen auf neu errichteten Flugdächern in Wien, die im Netzparallelbetrieb geführt werden, eine Mindestgröße von 100 m2 überdachter Fläche oder 15 kWp Leistung, sowie mindestens 800 Volllaststunden pro Jahr aufweisen. Flugdächer sind eigenständige Dach-Bauwerke, die lediglich auf Stützen aufliegen, oder deren überdachter Raum auf zumindest drei Seiten offen ist. Die Photovoltaik-Flugdachförderung kann nicht von Privatpersonen beantragt werden.

Förderfähig sind PV-Flugdächer, die auf versiegelten oder versickerungsfähigen Böden wie beispielsweise Asphalt, Rasengittersteine, Kies und stark verdichtete Sandböden errichtet werden. PV-Flugdächer, die auf unversiegelten Grünflächen oder Wiesen errichtet werden sollen, sind von der Förderung ausgenommen.

Die förderfähigen Kosten setzen sich zusammen aus den Kosten für die Anlage, sowie für Planung und Montage und beinhalten:

  • Planungs- und Beratungsleistungen
  • Gutachten inkl. der erforderlichen Vorleistungen und Versuche
  • Baukosten (Material und Arbeitsleistungen)
    • Flugdachkonstruktion inkl. Fundamente
    • Anlagen zur Versickerung der Oberflächenwässer aus der überbauten Fläche
    • Wiederherstellung der Oberflächen bis zum 1,1-fachen der überdachten Fläche
  • Photovoltaik-Anlage und dazugehörende Komponenten (Material und Arbeitsleistungen)
    • Module, elektr. Leitungen und deren Verrohrung, Armaturen, Steuer- und Regeleinrichtungen, Messeinrichtungen
    • Wechselrichter
    • Montagesystem

Was müssen Sie dafür tun?

 

Anträge für die Wiener PV-Flugdachförderung können von juristischen Personen gestellt werden. Den Förderantrag können Sie ausschließlich online und vor Beginn der Arbeiten (vor Bestellung, Anzahlung oder Errichtung der Anlage) einbringen. Folgende Unterlagen sind für den Antrag wichtig:

  • Aktuelles und seriöses Angebot einer Photovoltaik-Firma
  • Berechnung der Volllaststunden mit standardisierten Methoden
  • Vollständig ausgefülltes Einreichformular
  • Ausweiskopie
  • Schriftliche Vollmacht, wenn Sie den Antrag nicht selbst stellen, sondern z.B. die Firma, die Ihre Anlage errichtet, oder andere juristische Personen

Für mehr Informationen

Antrag für Wiener PV-Flugdachförderung einfach online stellen
Antragsformular für betriebliche Antragsteller*innen

Eine Kombination der Wiener Landesförderung mit der Förderung des Klima- und Energiefonds oder mit der Förderung nach dem EAG ist nicht möglich.