Förderung von Photovoltaik-Flugdächern (PV-Flugdächer)

 

Unter dem Motto "Schatten spenden – Sonne nutzen", will die Stadt Wien mehr Photovoltaik-Anlagen als Überdachungen für Parkplätze und sonstige Bebauungsflächen schaffen und so bereits versiegelte Flächen doppelt nutzen.

Fördersätze für Photovoltaik-Flugdächer:

  • 500 Euro pro kWp für Anlagenleistungen bis 100 kWp

  • 400 Euro pro kWp für Anlagenleistungen zwischen 100 kWp und 500 kWp

  • 300 Euro pro kWp für Anlagenleistungen zwischen 500 kWp und 1.000 kWp

Die Fördersumme beträgt maximal 30 Prozent der förderfähigen Kosten, bis zu einer maximalen Fördersumme von 250.000 Euro pro Anlage.
Der Umsetzungszeitraum beträgt 24 Monate ab Förderzusage.

Was ist noch wichtig?

Gefördert werden neu installierte Photovoltaik-Anlagen auf neu errichteten Flugdächern in Wien, die eine Mindestgröße von 100 m2 überdachter Fläche oder 15 kWp Leistung, sowie mindestens 800 Volllaststunden pro Jahr aufweisen. Es können nur Anlagen gefördert werden, die auf bereits versiegelten Flächen errichtet werden. Flugdächer sind eigenständige Dach-Bauwerke, die lediglich auf Stützen aufliegen, oder deren überdachter Raum auf zumindest drei Seiten offen ist. Die Photovoltaik-Flugdachförderung kann nicht von Privatpersonen beantragt werden.

Wenn Sie bereits eine Photovoltaik-Anlage haben, ist für diese Sonderförderschiene kein zusätzlicher Zählpunkt erforderlich.

Die förderfähigen Kosten setzen sich zusammen aus den Kosten für die Anlage, sowie für Planung und Montage und beinhalten:

  • Planungs- und Beratungsleistungen

  • Gutachten inkl. der erforderlichen Vorleistungen und Versuche

  • Baukosten (Material und Arbeitsleistungen)

    • Flugdachkonstruktion inkl. Fundamente

    • Anlagen zur Versickerung der Oberflächenwässer aus der überbauten Fläche

    • Wiederherstellung der Oberflächen bis zum 1,1-fachen der überdachten Fläche

  • Photovoltaik-Anlage und dazugehörende Komponenten (Material und Arbeitsleistungen)

    • Module, elektr. Leitungen und deren Verrohrung, Armaturen, Steuer- und Regeleinrichtungen, Messeinrichtungen

    • Wechselrichter

    • Montagesystem


Die Flugdachförderung ist bis 31. Dezember 2025 befristet.

Was müssen Sie dafür tun?

Den Förderantrag können Sie ausschließlich online und vor Beginn der Arbeiten einbringen. Folgende Unterlagen sind für den Antrag wichtig:

  • Aktuelles und seriöses Angebot einer Photovoltaik-Firma

  • Berechnung der Volllaststunden mit standardisierten Methoden

  • Vollständig ausgefülltes Einreichformular

  • Ausweiskopie

  • Schriftliche Vollmacht, wenn Sie den Antrag nicht selbst stellen, sondern z.B. die Firma, die Ihre Anlage errichtet, oder andere juristische Personen


Photovoltaikanlagen auf Flugdächern - Wiener Photovoltaik-Flugdachförderung - Förderantrag

Antrag einfach online stellen

Der Förderantrag kann ausschließlich online erfolgen.
Informationen und Förderantrag für betriebliche Antragsteller*innen