Förderantrag gestellt – wie geht’s weiter?
Der Förderantrag für alle Wiener Photovoltaik-Förderungen werden bei der Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC) eingereicht. Die KPC ist die Abwicklungsstelle aller Wiener Photovoltaik-Förderungen, die Abteilung Energieplanung (MA 20) ist die Förderstelle.
Ab dem Zeitpunkt, an dem der Förderantrag bei der Förderstelle eingegangen ist, kann der*die Förderwerber*in bereits auf eigenes Risiko die Anlage bei der Photovoltaik-Firma bestellen und die Errichtung beauftragen.
Die KPC prüft die Anträge und gibt den Förderwerber*innen nach circa 4 bis 6 Wochen eine Rückmeldung, ob die beantragte Anlage förderfähig ist. Ist dem so, kann die Photovoltaik-Anlage ohne Risiko bestellt und errichtet werden. Formal entscheidet der Wiener Ökostrombeirat über die Förderanträge, der 4-mal im Jahr tagt.
Nach der positiven Entscheidung im Ökostrombeirat bekommen die Förderwerber*innen eine Förderzusage und der darin ausgewiesene Betrag (Maximalbetrag) ist für sie reserviert. Die Frist für die Errichtung ist 24 Monate ab Förderzusage, kann aber bei Verzögerungen oder Lieferschwierigkeiten verlängert werden. Dazu genügt ein einfaches E-Mail an die Förderstelle MA 20 – Energieplanung der Stadt Wien: post@ma20.wien.gv.at.
Sobald die Anlage fertiggestellt und eine Fertigstellungsmeldung an die KPC erfolgt ist, wird die Fördersumme ausbezahlt.
Für die Auszahlung müssen folgende Unterlagen an die KPC übermittelt werden:
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Unterschriebener Fördervertrag
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Rechnungsbelege
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Einzahlungsbelege bzw. Banküberweisungs-Bestätigungen
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Nachweis der Zählpunktnummer für die Stromeinspeisung (schriftliche Bestätigung durch den Netzbetreiber)
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Genehmigung der MA 37 – Baupolizei oder MA 64 – Energierecht, sofern erforderlich
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Nachweise einer Funktionsprüfung gemäß ÖVE E 8001
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Fotos von Anlage und Wechselrichter
Hinweis: Aus administrativen Gründen erfolgen die Auszahlungen nicht einzeln, sondern gebündelt 4-mal im Jahr. Wir bitten um Verständnis, dass es dadurch zu Verzögerungen kommen kann.