Photovoltaik-Balkonmodule in Wien

Photovoltaik-Balkonmodule (auch Mini-PV-Anlage, Balkonkraftwerk oder Plug- and-Play-Anlage genannt) liegen voll im Trend. Die Idee, ein solches Modul zu kaufen, anzuschließen und damit Stromkosten zu sparen, ist verlockend. Doch überall, wo Strom erzeugt wird, sind zur Sicherheit aller einige Regeln zu beachten. Die Stadt Wien möchte hier auf die wichtigsten Punkte bei der Errichtung von PV-Balkonmodulen hinweisen. Denn: Die Haftung trägt der oder die Errichter*in – und das sind Sie.

Was gibt es vor dem Kauf eines PV-Balkonmoduls zu beachten?

1. Schriftliche Erlaubnis

Wer in einer Mietwohnung lebt, muss vom Vermieter oder der Vermieterin eine schriftliche Erlaubnis für die Montage am Balkon oder der Terrasse einholen. Bei Eigentumswohnungen gibt es ab 1. September 2024 neue Regeln: Es braucht nicht mehr die Zustimmung aller Miteigentümer*innen, sondern es gilt als Zustimmung, wenn das Vorhaben bekanntgegeben wurde und andere Wohnungseigentümer*innen nach zwei Monaten nicht darauf reagiert haben. Und: Sollten andere Wohnungseigentümer*innen Widerspruch einlegen, muss zukünftig ein triftiger Grund, wie etwa Sicherheitsbedenken, angegebenen werden.

2. Elektrik prüfen

Noch bevor ein PV-Balkonmodul angeschafft wird, muss geprüft werden, ob die Hauselektrik für die Installation geeignet ist – und zwar unbedingt von einer Fachkraft. Ist die haustechnische Elektroanlage veraltet, ist sie für den Betrieb eines PV-Balkonmoduls aus Sicherheitsgründen nicht geeignet. Also lieber sichergehen und eine*n Elektriker*in beauftragen.

3. Versicherung kontaktieren

Klären Sie im Vorfeld mit Ihrer Haushaltsversicherung ab, ob eventuelle
Schäden durch die Anlage abgedeckt sind! So vermeiden Sie böse Überraschungen.

4. Wiener Netze informieren

Noch vor der Inbetriebnahme Ihres PV-Balkonmoduls müssen Sie die Wiener Netze in Kenntnis setzen. Das geht ganz einfach über dieses Online-Formular. Ab diesem Zeitpunkt läuft eine zweiwöchige Frist. Darin prüfen die Wiener Netze den Stromzähler und tauschen ihn, wenn nötig, aus. Grundsätzlich nimmt der Netzbetreiber den Anschluss von PV-Balkonmodulen nur zur Kenntnis – wenn diese also innerhalb der Frist nicht klar abgelehnt werden, kann aus Sicht der Wiener Netze das PV-Balkonmodul automatisch verwendet werden.

5. Genehmigungen einholen

Für PV-Balkonmodule gelten die gleichen Rahmenbedingungen zur Geneh-
migung
wie für „herkömmliche“ PV-Anlagen auch. Das heißt, Sie müssen
prüfen, ob Ihr PV-Balkonmodul (a) eine energierechtliche Genehmigung sowie (b) eine baurechtliche Genehmigung benötigt.

a) Energierechtliche Genehmigung:

Wenn Sie das PV-Balkonmodul außen am Balkongeländer montieren, müssen Sie es bei der Abteilung Energierecht (MA 64) anzeigen. Das gilt auch für PV-Balkonmodule mit Batteriespeicher. Alle Unterlagen dazu finden Sie auf dieser Seite der Stadt Wien.

Hierbei gilt: wenn Sie innerhalb eines Monats nach der vollständigen Vorlage der erforderlichen Unterlagen keine Antwort erhalten, gilt die Anlage als genehmigt. Wenn Sie Ihr PV-Balkonmodul nicht aufhängen, sondern direkt auf dem Balkon oder der Terrasse aufstellen und auch keinen Speicher verwenden, brauchen Sie Ihr PV-Balkonmodul nicht bei der Behörde anzeigen.

PV-Balkonmodule, die außen am Balkongeländer montiert werden, müssen bei der Abteilung Energierecht (MA 64) angemeldet werden.

PV-Balkonmodule, die direkt auf dem Balkon oder der Terrasse aufgestellt werden, brauchen keine energie-rechtliche Genehmigung.

b) Baubehördliche Genehmigung:

Sie benötigen eine Baubewilligung von der Baupolizei, wenn Sie das PV-Balkonmodul an Gebäuden im Grünland-Schutzgebiet, Gebieten mit Bausperre oder in Schutzzonen anbringen wollen. Ob sich Ihr Gebäude in einem dieser Gebiete befindet, können Sie dem Flächenwidmungs- und Bebauungsplan entnehmen.

Was ist beim Kauf eines PV-Balkonmoduls zu beachten?

1. Seriöse Verkaufsstellen

Kaufen Sie Ihr PV-Balkonmodul am besten im Fachhandel und lassen Sie sich beraten.

2. Technische Konformität

Das PV-Balkonmodul und/oder der notwendige Wechselrichter brauchen einen Konformitätsnachweis und eine CE-Kennzeichnung. Damit wird bestätigt, dass das Gerät den geltenden Sicherheitsnormen entspricht. Wichtig ist außerdem, dass eine „selbsttätig wirkende Freischaltstelle/Netzentkopplung“ vorhanden ist. Diese ist in der Regel im Wechselrichter integriert und stoppt die Einspeisung sofort, wenn beispielsweise die öffentliche Stromversorgung ausfällt. Der Netzbetreiber kann den Konformitätsnachweis einfordern. Informationen dazu gibt die Betriebsanleitung, die jeweilige Verkaufsstelle oder diese Liste aller in Österreich zugelassenen Geräte.

3. Höchstleistung beachten

Die maximale Anschlussleistung von PV-Balkonmodulen beträgt 0,8 Kilovoltampere (das entspricht max. 800 Watt Wechselstromleistung in Summe). Sie dürfen beispielsweise zwei Anlagen mit 400 Watt, aber keinesfalls mehrere Anlagen mit 800 Watt installieren!

4. Keine Förderung

Für PV-Balkonmodule kann man in Wien keine PV-Förderung beantragen. Die Stadt Wien fördert ausschließlich fest montierte Anlagen mit einer Eng- passleistung von mehr als 1 Kilowattpeak, die einen eigenen Zählpunkt haben.

Was ist bei Installation und Betrieb eines PV-Balkonmoduls zu beachten?

1. Netzverbindung

Stecken Sie Ihr PV-Balkonmodul keinesfalls an eine Verteilersteckdose an. Warum? Es muss sichergestellt werden, dass die Strombelastbarkeit der Lei- tung nicht überschritten wird. Es wird empfohlen, das PV-Balkonmodul von einer Fachkraft anschließen zu lassen.

2. Sichere Montage

Das PV-Balkonmodul muss windsicher, stabil und fix montiert werden. Kabelbinder, Klebeband, Klettverschluss oder Ähnliches sind nicht geeignet – sie können durch Sonne und Regen brüchig werden. Außerdem muss auf die Tragfähigkeit und statische Eignung des Unterbaus (Balkongeländer, Dach etc.) geachtet werden. Die Haftung für die Montage tragen Sie als Betreiber*in des PV-Balkonmoduls.

3. Einspeisung

Für PV-Balkonmodule gibt es derzeit keinen Stromabnahmevertrag. Wenn das PV-Balkonmodul mehr Strom als für den Eigenbedarf produziert, wird der überschüssige Strom zwar ins öffentliche Netz eingespeist, kann aber nicht finanziell vergütet werden.

4. Blendung

Im Einzelfall kann es passieren, dass das PV-Balkonmodul Anrainer*innen durch Sonnenreflexion blendet und somit unzumutbar belästigt. Dann sind Nachbarschaftsrechte betroffen und es kann sein, dass Sie das Modul anders positionieren oder sogar wieder abmontieren müssen.

Übrigens: Im Fall eines Stromausfalls (Black-out) funktionieren Balkonmodule nicht, da sich der Wechselrichter sofort abschaltet (vorgeschriebener Netz & Anlagenschutz) und keinen Strom mehr ins Hausnetz einspeisen kann.

Photovoltaik-Anlagen im Gemeindebau
Merkblatt Balkonmodule zum Download (PDF)