Förderung von PV-Anlagen auf Mehrgeschoßwohnbauten
Für die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen auf mehrgeschoßigen Bestandswohnbauten gibt es weiterhin attraktive Fördersätze. Die Stadt Wien unterstützt damit bei höheren Investitionskosten und treibt den Ausbau auf Mehrgeschoßwohnbauten gezielt voran. Die für solche Anlagen verpflichtenden Absturzsicherungen gehören weiterhin zu den förderfähigen Kosten.
Fördersätze:
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400 Euro pro kWp für Anlagenleistungen zwischen 1 kWp und 50 kWp
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300 Euro pro kWp für Anlagenleistungen zwischen 50 kWp und 100 kWp
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250 Euro pro kWp für Anlagenleistungen größer als 100 kWp
Insgesamt werden maximal bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten finanziert.
Der Umsetzungszeitraum beträgt 24 Monate ab Förderzusage. Es ist kein zusätzlicher Zählpunkt erforderlich, wenn bereits eine PV-Anlage mit einem Zählpunkt vorhanden ist.
Förderberechtigt sind PV-Anlagen auf
- Mehrgeschoßwohnbauten (Bestandsgebäude) ab Bauklasse 3 (d.h. sie sind höher als 9 Meter) sowie
- Mehrgeschoßwohnbauten (Bestandsgebäude), die aus einem Erdgeschoß und mindestens 2 weiteren Obergeschoßen, exkl. Dachgeschoß bestehen.
- Außerdem müssen mindestens drei Wohneinheiten und zumindest 50 Prozent Wohnfläche vorhanden sein. Absturzsicherungen fallen unter die förderfähigen Kosten.
Was ist noch wichtig?
- Ein Gebäude gilt zwei Jahre nach Fertigstellung (Anzeige) als Bestandswohngebäude.
- Die PV-Anlage muss mindestens 800 Volllaststunden pro Jahr aufweisen und die Einspeisung ins öffentliche Netz muss möglich sein.
- Die PV-Anlage muss eine Mindestgröße von 1 kWp haben. Hinweis: Sog. PV-Balkonanlagen sind von der Förderung ausgenommen.
Was müssen Sie für eine Förderung tun?
Förderanträge können von natürlichen und juristischen Personen gestellt werden.
Den Förderantrag können Sie ausschließlich online und vor Beginn der Arbeiten (vor Bestellung, Anzahlung oder Errichtung der PV-Anlage) einbringen.
Folgende Unterlagen sind für den Antrag wichtig:
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Aktuelles und seriöses Angebot einer Fachfirma
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Berechnung der Volllaststunden mit standardisierten Methoden
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Vollständig ausgefülltes Einreichformular
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Nachweis MGWB (z.B. Gebäudeplan oder Energieausweis)
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Fertigstellungsanzeige des Gebäudes (Gebäude nach 2020) oder Fotonachweis, dass es sich um ein älteres Bestandsgebäude handelt
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Vollmacht: Wird der Antrag durch eine*n Anlagenerrichter*in oder eine andere natürliche oder juristische Person eingebracht, muss eine schriftliche Vollmacht der Förderwerber*innen beigelegt werden.
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Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis oder Führerschein)
Die förderfähigen Kosten setzen sich zusammen aus den Kosten für die Anlage, sowie für Planung und Montage und beinhalten:
- Module inkl. Trägergerüst
- Montage
- Verrohrung, Armaturen, Steuer- und Regeleinrichtungen
- Messeinrichtungen
- Absturzsicherungen
- Planungs- und Beratungsleistungen
- Gutachten inkl. der erforderlichen Vorleistungen und Versuche
Mehr Informationen
Antrag für Wiener PV-Förderung einfach online stellen
Eine Kombination der Wiener Landesförderung mit der Förderung des Klima- und Energiefonds oder mit der Förderung nach dem EAG ist nicht möglich.