Glossar

A

 

Agrar-Photovoltaik (Agri-PV) ist eine Sonderform der Freiflächen-Photovoltaik auf landwirtschaftlichen Flächen. Die Energiegewinnung ist dabei ein Zusatznutzen zur eigentlichen landwirtschaftlichen Nutzung und findet zwischen sowie unter den aufgestellten PV-Modulen statt. Durch die Doppelnutzung sind ähnlich wie bei der Kombination von Photovoltaik mit Bauwerksbegrünung Synergie-Effekte möglich. Zum Beispiel bieten die Module den Pflanzen Schutz vor Regen, Hagel und Wind. Schattenverträgliche Arten wie Kartoffeln oder Spinat können sogar mehr Ertrag erbringen als ohne Agri-PV.

Die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) regelt, wie bestimmte Gruppen von Beihilfen mit dem EU-Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU vereinbar sind. Die AGVO soll es den Regierungen der EU-Länder ermöglichen, mehr unterschiedlichen Unternehmen höhere Beträge an öffentlichen Geldern zukommen zu lassen, ohne dass vorab die Genehmigung der Europäischen Kommission eingeholt werden muss.
Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) 

Die Amortisationsdauer ist die Zeit, die vergeht, bis sich eine Investition, etwa in eine neue Photovoltaik-Anlage, bezahlt macht. Finanzielle Amortisation bedeutet, dass sich die Kosten der Anlage durch die von ihr ausgelöste Ersparnis beim Bezug von teurem Netzstrom wieder ausgeglichen haben. Die Amortisationsdauer hängt von vielen Dingen ab, besonders von der Eigenverbrauchsquote und der Entwicklung der Strommarktpreise. Sie beträgt heute bei einer Anlagenlebensdauer von rund 25 bis 30 Jahren oft unter 10 Jahre.

Allgemein bedeutet Autarkie Unabhängigkeit. Mit dem Autarkie-Grad einer Anlage ist daher gemeint, wie unabhängig sie die Nutzer*innen, die sogenannten Prosumer, von externem Energiebezug aus dem Netz und den damit verbundenen Kosten macht. Als Autarkie-Grad wird der Anteil des eigenen Strombedarfs, der aus selbst produziertem Sonnenstrom gedeckt werden kann, bezeichnet. Dieser darf nicht mit der Eigenverbrauchsquote verwechselt werden. Bei einer Insel-Anlage ohne Netzbezug liegt der Autarkie-Grad bei 100 Prozent.

B

 

Bei einem Balkonmodul handelt es sich um eine sogenannte netzgekoppelte PV-Kleinsterzeugungsanlage. Dieses System wird umgangssprachlich auch "Mini-Solaranlage", "Plug-and-play-Solaranlage", "Balkonkraftwerk" oder eben "Balkonmodul" genannt. PV-Kleinsterzeugungsanlagen sind Stromerzeugungsanlagen, deren höchste Leistung - auch "Engpassleistung" genannt - in Summe 800 Watt nicht übersteigt.

Die Begrünung von Fassaden und Dächern hat besonders in dicht verbauten Städten wie Wien mehrere wichtige Funktionen: Sie dient nicht nur dem menschlichen Wohlbefinden und der biologischen Artenvielfalt. Grünflächen und Blattwerk vermindern auch Lärm, reinigen die Luft und nehmen zum Beispiel bei Starkregen große Wassermengen auf, die erst zeitverzögert wieder abgegeben werden. Vor allem aber erwärmen sich begrünte Flächen im Gegensatz zu Asphalt, Beton oder Glas im Sommer kaum über die Lufttemperatur und kühlen durch Wasserverdunstung aktiv ihre Umgebung. Das kommt nicht nur den Menschen im und um das Gebäude zugute, sondern auch angrenzenden Photovoltaik-Modulen: Da Solarzellen bei hohen Temperaturen an Leistung verlieren, verbessert die pflanzliche Kühlung die Wirkung der Anlage. Umgekehrt profitieren die Pflanzen vom Wind- und Sonnenschutz der Module.

Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, Photovoltaik mit Begrünungen zu kombinieren: Die Flächen können nebeneinanderliegend oder fassadenintegriert angebracht werden, niedrig aufgeständert, übereinander oder senkrecht in bifazialer Ausführung oder integriert in Verschattungseinrichtungen wie Pergolen. Mehr Information finden Sie im Solarleitfaden.

Bifaziale PV-Module können sowohl die direkte Sonneneinstrahlung auf der Vorderseite als auch indirektes Licht auf der Rückseite des Moduls zur Stromerzeugung nutzen. Während herkömmliche, unifaziale Module auf der Rückseite kein Licht durchlassen, haben bifaziale Module eine lichtdurchlässige Rückseite und Solarzellen, die Licht von beiden Seiten verarbeiten können. Ihr Energie-Ertrag kann daher um bis zu 30 Prozent gesteigert werden. Bifaziale Module eignen sich besonders bei reflektierendem Untergrund, etwa bei Carports und Lärmschutzwänden oder bei senkrechter Anbringung, zum Beispiel als Zaun.

Bürger*innen-Solarkraftwerke ermöglichen Menschen, die selbst keine geeigneten Flächen für Energiegewinnungsanlagen haben, sich an der Energiewende zu beteiligen. Bei einem solchen Beteiligungsmodell vermieten die Käufer*innen die Module gegen eine jährliche Vergütung gleich wieder an die Betreiber*innen. Am Ende der Anlagenlaufzeit kaufen die Betreiber*innen die Module wieder zurück. In Wien gibt es bereits viele Standorte.

C

 

Im Energiebereich sind sogenannte "Contracting"-Modelle immer verbreiteter. Beim Energiespar-Contracting finanziert, errichtet und betreibt ein*e spezialisierter Vertragsnehmer*in, der sogenannte Contractor, neue, wirkungsvollere Anlagentechnik direkt bei seinen*ihren Kund*innen und erhält dafür über einen bestimmten Zeitraum einen Teil der dadurch eingesparten Energiekosten als Vergütung.
Ein wenig anders funktioniert das Photovoltaik-Contracting. Hier stellen Gebäudeeigentümer*innen dem Contractor, das heißt dem Energieversorgungsunternehmen, eine ungenutzte Fläche für die Aufstellung und den Betrieb einer PV-Anlage zur Verfügung. Der Contractor trägt die Kosten und das Risiko. Während des Vertragszeitraums liefert der Contractor den Kund*innen den Solarstrom zu einem festgelegten Preis. Im Gegenzug verpflichten sich die Kund*innen zur Stromabnahme.

D


Die Wiener PV-Förderung ist keine De-minimis-Beihilfe. Unternehmen können die Wiener PV-Förderung also auch in Anspruch nehmen, wenn sie in den letzten 3 Steuerjahren mehr als 300.000 Euro an Beihilfen erhalten haben.

Gebäude, die einen besonderen historischen Wert haben, stehen unter Denkmalschutz. Da eine PV-Anlage meist die überlieferte und gewachsene Erscheinung und/oder die künstlerische Wirkung eines Denkmals beeinflusst und in dessen Substanz eingreift, benötigen Sie für die Errichtung einer PV-Anlage eine Bewilligung des Bundesdenkmalamtes gemäß § 5 Abs. 1 Denkmalschutzgesetz. Wie jede Veränderung muss das Bundesdenkmalamt auch das Anbringen einer PV-Anlage bewerten und für Ihr Denkmal individuell beurteilen. Dabei wird auch das öffentliche Interesse an der unveränderten Erhaltung mit anderen, besonders den jeweils geltend gemachten Interessen abgewägt. Ein Informationsblatt informiert über die Möglichkeiten der Anbringung.

E


Unter Eigenverbrauch wird die Menge an Solarstrom verstanden, den der*die Erzeuger*in unmittelbar im eigenen Gebäude oder auf dem eigenen Grundstück verbraucht.

Einspeisung meint die Abgabe von eigenem (Solar-)Strom über den Wechselrichter ins öffentliche Netz. Überschussstrom, der nicht zwischengespeichert oder anders, etwa zur Wärmeerzeugung, genutzt werden kann, kann an eine*n Stromabnehmer*in verkauft werden. Meist ist das dasselbe Energieversorgungsunternehmen, das auch den Netzstrom liefert. Dafür erhält der Prosumer eine Einspeisevergütung. Diese liegt allerdings üblicherweise deutlich unter dem Strombezugspreis. Daher ist es wirtschaftlich sinnvoll, einen möglichst hohen Anteil des eigenen Solarstroms selbst zu verbrauchen.

Die OeMAG Abwicklungsstelle für Ökostrom AG regelt, dass Betreiber*innen einer PV-Anlage in Österreich für in das Stromnetz eingespeisten Sonnenstrom eine Einspeisevergütung in Cent pro Kilowattstunde bekommen.
Im Ökostromgesetz 2012 (BGBl. I Nr. 198/2023) ist die Ermittlung des zu vergütenden Marktpreises festgehalten.
Der zu vergütende Marktpreis wird monatlich und im Nachhinein festgesetzt. Der Preis richtet sich grundsätzlich nach dem bisher bekannten, von der E-Control veröffentlichten Marktpreis. Als Preisobergrenze der Einspeisevergütung wird zusätzlich der durchschnittliche an der Strombörse im Zuge der Day-Ahead-Auktion erzielte Vermarktungspreis je Monat herangezogen (mengengewichteter Durchschnitt). Die Preisuntergrenze ist mit 60 Prozent des bisherigen Marktpreises gesetzlich festgelegt.

Das Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz (ElWOG) regelt bundesweit unter anderem den Netzanschluss von Photovoltaik-Anlagen und die genauen Rahmenbedingungen für den Betrieb von Energiegemeinschaften. Im Zuge der jüngsten Gesetzesnovelle 2021 wurde unter anderem der Netz-Zutritt für kleine PV-Anlagen bis 20 Kilowatt erleichtert.

Mit den 2021 eingeführten Energiegemeinschaften ist es in Österreich erstmals möglich, sich über Grundstücksgrenzen hinweg mit anderen zusammenzuschließen, um gemeinschaftlich Energie zu produzieren, zu speichern, zu verbrauchen und zu handeln. Zuvor war das nur innerhalb eines (Mehrparteien-)Gebäudes im Wege einer "gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage" möglich.

Es gibt 2 Modelle: die lokal oder regional beschränkte "Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft" (EEG) und die innerhalb Österreichs geografisch unbeschränkte "Bürgerenergiegemeinschaft" (BEG). Wenn Sie sich einer Energiegemeinschaft anschließen oder selbst eine gründen wollen, können Sie bei der Klima- und Innovationsagentur der Stadt Wien kostenlose Beratungsmöglichkeiten nutzen. Zusätzliche Informationen bietet die Österreichische Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften.

Das 2021 beschlossene Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) gibt genaue Ausbauziele und Fördersysteme für die unterschiedlichen erneuerbaren Energieträger wie Photovoltaik, Wind- und Wasserkraft vor, damit Österreich bis zum Jahr 2030 bilanziell zu 100 Prozent mit Ökostrom versorgt werden kann. Darüber hinaus regelt es die Gründung der neu eingeführten Energiegemeinschaften in Österreich, die ebenfalls einen wichtigen Beitrag zur Energiewende leisten sollen.
Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) 

Für Photovoltaik-Anlagen sieht das EAG ein neues Fördersystem vor: Die bisherigen festen OeMAG-Einspeisetarife des Ökostromgesetzes 2012 werden durch Förderungen in Form von gleitenden Marktprämien ersetzt. Alternativ können einmalige Investitionszuschüsse bei Neuerrichtung oder Erweiterung der PV-Anlage beantragt werden.

F

 

Ein Flugdach im Sinne der Wiener PV-Förderung ist ein eigenständiges Dach-Bauwerk, das nur auf Stützen aufliegt oder dessen überdachter Raum auf mindestens 3 Seiten offen ist.

Die Förderstelle, die mit der Verwaltung der Fördermittel und der Ausarbeitung der Förderrichtlinien in der Stadt Wien betraut ist, ist die Abteilung Energieplanung der Stadt Wien (MA 20).

Eine PV-Freiflächen-Anlage ist eine Photovoltaik-Anlage, die nicht auf einem Gebäude oder an einer Fassade, sondern ebenerdig auf einer freien Fläche aufgestellt wird. Gerade auf landwirtschaftlichen Flächen oder Grünflächen, aber besonders im dichtverbauten städtischen Bereich kann es hier zu Flächenkonkurrenz mit anderen Nutzungen kommen. Ein städtetauglicher Photovoltaik-Ausbau konzentriert sich daher - neben Dach- und Fassadenlösungen - auf ungenutzte oder bereits versiegelte Freiflächen, wie Deponien, Kraftwerksareale oder Verkehrsflächen. Hierbei kommen immer öfter auch neuartige Lösungen wie Parkplatzüberdachungen oder Agrar-Photovoltaik zur Anwendung.

G

 

Bei gebäudeintegrierter Photovoltaik (GIPV) werden Solarzellen direkt in die Gebäudehülle, etwa in Fassaden- oder Dachelemente, eingebaut. Sie dient somit nicht nur der Energie-Erzeugung, sondern übernimmt auch Funktionen eines baulichen Elements wie Abschattung, Witterungsschutz, Schalldämmung oder Gebäudeästhetik. Durch diese Doppelnutzung bietet GIPV die Möglichkeit lokaler erneuerbarer Stromproduktion ohne zusätzlichen Flächenbedarf. Aus baulichen Gründen können GIPV-Anlagen nicht immer optimal zur Sonne ausgerichtet werden. Ihr Ertrag und ihre Wirtschaftlichkeit sind daher oft geringer als bei herkömmlichen Anlagen. Auch aus diesem Grund wird GIPV in Österreich zusätzlich gefördert.

Eine gemeinschaftliche Erzeugungsanlage im Sinne der ElWOG-Novelle 2017 ermöglicht vor allem den Bewohner*innen von Mehrparteien-Wohnhäusern unabhängig von der wohnrechtlichen Situation - zum Beispiel ob sie zur Miete oder im Wohnungseigentum wohnen - die gemeinsame Nutzung einer elektrischen Energie-Erzeugungsanlage. Meistens ist das eine Photovoltaik-Anlage. So können die Bewohner*innen zu Prosumern werden und sich zu einem gewissen Teil selbst mit günstigem Eigenstrom versorgen sowie Netzkosten sparen. Der Verbrauch der einzelnen Abnehmer*innen im Gebäude wird über Smart Meter erfasst.

Gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen befinden sich immer auf einem einzelnen Grundstück oder an einem Netzanschlusspunkt, während Energiegemeinschaften über die Grundstücksgrenze hinausgehen. Wenn Sie Ihren Strom aus einer PV-Anlage gemeinschaftlich nutzen wollen, können Sie bei der Klima- und Innovationsagentur der Stadt Wien kostenlose Beratungsmöglichkeiten nutzen.

Gründächer sind meist Flachdächer, die über der Eindeckung mit Moosen, Flechten und niedrigen Pflanzen bewachsen sind. Sie sollen das Mikroklima in städtischen Ballungsräumen verbessern. Dabei wird zwischen extensiver und intensiver Begründung unterschieden: Extensive Begrünung hat eine Aufbauhöhe von circa 8 Zentimetern mit niedrig wachsenden Pflanzenarten, intensive Begrünung hingegen eine Aufbauhöhe von über 20 Zentimetern.

I


Neben herkömmlichen Photovoltaik-Anlagen, etwa auf Gebäudedächern oder Freiflächen, gibt es viele innovative PV-Lösungen. Diese haben oft einen besonders geringen zusätzlichen Flächenbedarf oder einen anderen Mehrfachnutzen. Sie sind daher vor allem für den Einsatz im städtischen Bereich sehr bedeutsam. Beispiele: kombinierte Nutzung von Photovoltaik mit Bauwerksbegrünung oder Schallschutz, als Verschattungselement an Fassaden oder zur Überdachung von Terrassen und Parkplätzen. Dabei kann besonders die gebäudeintegrierte Photovoltaik (GIPV) eine große Rolle spielen. Weitere innovative Anwendungen sind etwa Leichtbaumodule, das heißt PV-Folien für ansonsten statisch nicht geeignete Objekte, Agrar-Photovoltaik, schwimmende Anlagen oder farbige PV.

K

 

Die Strom-Menge (Energie-Ertrag), die eine Anlage mit 1 Kilowatt (kW) Leistung in 1 Stunde erzeugt, wird als Kilowattstunde (kWh) bezeichnet.

M

 

Ein Megawatt-Peak (MWp) entspricht 1.000 Kilowatt-Peak (kWp) und erzeugt rund 1 Million Kilowattstunden (kWh) Strom. Zum Vergleich: Der durchschnittliche Stromverbrauch eines Wiener Haushalts liegt bei circa 3.500 Kilowattstunden pro Jahr.

Zu Mehrgeschoßwohnbauten (MGWB) im Sinne der Wiener PV-Förderzuschläge zählen Bestandswohnbauten ab Bauklasse III, das heißt, sie sind höher als 9 Meter. Oder sie bestehen aus einem Erdgeschoß und mindestens 2 weiteren Obergeschoßen, ohne Dachgeschoß. Außerdem müssen mindestens 3 Wohneinheiten und zumindest 50 Prozent Wohnfläche vorhanden sein.

N


Netzparallelbetrieb bezeichnet den Betrieb von parallel zum Stromnetz verschalteten Energiequellen. Dazu zählen neben Photovoltaik-Anlagen auch Windenergie-Anlagen oder Blockheizkraftwerke.

Die Nennleistung ist die von den Hersteller*innen angegebene Leistung einer technischen Anlage. Bei PV-Modulen ist die Nennleistung entscheidend für ihren Preis und ihre elektrische Charakterisierung. Bei Modulen mit kristallinen Solarzellen entspricht die Nennleistung der Spitzenleistung. Bei Dünnschichtmodulen wird aus technischen Gründen ein anderer, bereinigter Wert als Nennleistung angeführt.

Netzbetreiber sind für den Transport (Übertragungsnetzbetreiber) und die Verteilung (Verteilernetzbetreiber) elektrischer Energie sowie für die Gewährleistung der Netzstabilität zuständig. Sie müssen daher von den Energieversorgungsunternehmen (EVU) unterschieden werden.
Bezogen auf Energiegemeinschaften spielen Netzbetreiber eine wesentliche Rolle: Sowohl die Verteilung der Energie von den Erzeuger*innen zu den Verbraucher*innen als auch die Übermittlung von Mess- und Verrechnungsdaten fallen in ihren Aufgabenbereich.

O


Gegenstand der OeMAG Abwicklungsstelle für Ökostrom AG ist die Errichtung und der Betrieb einer Abwicklungsstelle für Ökostrom des im Bundesgebiet anfallenden Ökostroms im Sinne des Ökostromgesetzes in der jeweils gültigen Fassung und die Erbringung aller damit im Zusammenhang stehenden Arten von Dienstleistungen in der Informationstechnik sowie die Förderungsabwicklung nach den im Ökostromgesetz vorgesehenen Zuteilungsvorschriften. Zudem ist sie für die Gewährung von Investitionszuschüssen im Sinne des Ökostromgesetzes sowie für die Gründung, Errichtung und den Betrieb von Unternehmen zur Abwicklung von Ökoenergie oder vergleichbaren Energieformen bzw. -förderungssystemen im Ausland nach den jeweiligen nationalen Regelungen zuständig.
OeMAG Abwicklungsstelle für Ökostrom AG 

Der Wiener Ökostrombeirat entscheidet als Gremium formal über die PV-Förderanträge. Der Beirat tagt 4 Mal im Jahr und setzt sich aus Vertreter*innen der Stadt, der Wirtschaftskammer, der Kammer für Arbeiter und Angestellte, des Österreichischen Gewerkschaftsbundes, der Wirtschaftsagentur und der Österreichischen Energieagentur zusammen.

P

 

Peakleistung oder Spitzenleistung bezeichnet die elektrische Höchstleistung einer Solaranlage bei optimaler Sonneneinstrahlung. Dieser Wert wird in der Regel in Kilowatt-Peak (kWp) angegeben und macht die elektrische Leistung von Modulen und Anlagen vergleichbar. Je höher die Peakleistung einer Anlage, desto höher ist ihr Energie-Ertrag über das Jahr.

Photovoltaik (abgekürzt: PV) ist die direkte Umwandlung von Sonnenenergie in elektrische Energie, also Strom. Dies geschieht in Solarmodulen, die sich aus vielen kleinen Solarzellen zusammensetzen. In ihnen werden durch Photonen, das heißt Lichtteilchen des einfallenden Sonnenlichts, elektrische Spannung und ein Elektronenfluss ausgelöst, was photoelektrischer Effekt genannt wird. Das ist dank der besonderen physikalischen Eigenschaften von Halbleitern wie Silizium möglich. Der entstehende Gleichstrom muss anschließend über einen Wechselrichter in Wechselstrom umgewandelt werden, bevor er zum Beispiel im Haushalt genutzt, in einem Akku zwischengespeichert oder in das allgemeine Stromnetz eingespeist werden kann.

Eine Photovoltaik-Anlage oder PV-Anlage ist ein Generator, der mithilfe des Sonnenlichts elektrischen Strom erzeugt. Dazu nutzt sie den sogenannten photoelektrischen Effekt aus: Sonnenlicht erzeugt in Metallen und bestimmten Halbleitern elektrische Spannung, die sich zumindest teilweise in Form von elektrischem Strom nutzen lässt. Im Begriff "Photovoltaik" stecken "photo" für Licht und "volta" für Volt. Volt ist die physikalische Einheit der elektrischen Spannung. Aufbau einer PV-Anlage: Die Grundlage bilden die Halbleiterzellen, beispielsweise aus Silizium-Wafern. Sie fangen das Sonnenlicht ein und wandeln es in Strom um. Viele Zellen werden zu einem Solarmodul vereint, um die Spannung zu erhöhen. Mehrere Solarmodule ergeben eine Anlage mit ihrer Peakleistung. Da die Photovoltaik nur Gleichstrom erzeugt, braucht die Anlage mindestens einen Wechselrichter, der daraus Wechselstrom macht.

Seit 2021 müssen in Wien auf allen neuen Wohnbauten, Gewerbebauten und Bildungseinrichtungen PV-Anlagen errichtet werden. Die PV-Verpflichtung für Wohnbauten in Wien wurde mit der Bauordnungsnovelle 2023 erweitert: Bei jedem Neubau in Wien müssen am Dach Photovoltaik-Module installiert werden. Die Spitzen-Nennleistung hängt von der Geschoßfläche der Gebäude ab. Die herzustellende Leistung wurde bei Wohn-Neubauten auf 1 Kilowatt-Peak pro 150 Quadratmeter verdoppelt. Neu ist auch, dass die PV-Verpflichtung für Gebäude der Bauklasse I, für Kleingartenhäuser und für umfangreiche Zubauten, beispielsweise Dachausbauten, gilt. Die PV-Verpflichtung für Nicht-Wohnbauten ist mit 1 Kilowatt-Peak pro 100 Quadratmeter gleich geblieben. Näheres finden Sie in der Wiener Bauordnung (BO für Wien).

S

 

Unter Solarenergie wird generell die Nutzung der Sonnenstrahlung verstanden - zum Beispiel zur Gewinnung von Strom (Photovoltaik), zur Gewinnung von Wärme (Solarthermie) oder zur Gewinnung von Kälte (solare Kühlung).

Solarmodule oder Solarpaneele wandeln das Sonnenlicht direkt in elektrische Energie um. Jedes Solarmodul oder Solarpanel besteht aus mehreren Solarzellen, die in Reihe oder parallel geschaltet sind. Solarmodule sind in flexibler und starrer Ausführung verfügbar.

Bei der Solarthermie wird die Sonnenenergie direkt in nutzbare thermische Energie, das heißt in Wärme, umgewandelt. Das geschieht über röhrenförmige "Absorber", auch Kollektoren genannt, in denen sich ein Übertragungsmedium, zum Beispiel Wasser, befindet. Das Übertragungsmedium nimmt die Wärme-Energie auf und führt sie an einen Wärmespeicher ab. Die Speicherwärme kann zur Warmwasserbereitung oder zur Heizung genutzt werden.

Die Speicher-Nennkapazität oder Nennkapazität gibt an, wie viel Energie bei der Aufladung höchstens im Speicher gespeichert werden kann. Die Angabe erfolgt in der Regel in Kilowattstunden (kWh). Übliche Speicherkapazitäten für Privathäuser liegen zwischen 4 und 16 Kilowattstunden.

Als Standort für die Errichtung von PV-Anlagen eigenen sich Dächer und Fassaden am besten. Dächer sind meist unverschattet und bieten ausreichend große Flächen.
Die Ausrichtung des Daches spielt dabei keine große Rolle: Süd-Dächer haben die höchste Sonneneinstrahlung, aber Dächer nach Osten und Westen lassen sich sehr gut kombinieren. Sogar Nord-Dächer lassen sich mit Solarmodulen nutzen, wobei der Energie-Ertrag in dieser Richtung am niedrigsten ist.
Auch unverschattete Fassaden eignen sich gut. Allerdings wird die Leistung der senkrecht angebrachten Solarmodule oft nur zu etwa 70 Prozent ausgenutzt, weil sie meistens nicht optimal zur Sonne stehen.

Stromspeicher können elektrische Energie, beispielsweise aus einer Photovoltaik-Anlage, aufnehmen und ins Stromnetz eines Gebäudes abgeben. Elektrochemische Speicher werden Batterien oder Akkumulatoren - kurz: Akkus - genannt. Sie speichern Gleichstrom. Beschrieben werden Speicher durch ihre Bruttospeicherkapazität in Kilowattstunden.

V


PV-Anlagen brauchen möglichst direkte Sonneneinstrahlung, um wirkungsvoll Solarstrom zu erzeugen. Verschattung kann dauerhaft sein, etwa durch benachbarte Gebäude oder Bäume. Da die Sonne im Winter tiefer steht, wirken sich hochstehende Hindernisse im Winter stärker aus als im Sommer. Verschattung entsteht auch durch Verunreinigungen. Wolken verursachen zeitlich begrenzte Verschattung von unterschiedlicher Dauer.

Voll-Laststunden geben den möglichen Nutzungsgrad der Anlage an. 800 und 500 Voll-Laststunden sind Durchschnittswerte für Wien, die eine PV-Anlage mindestens erreichen muss.

W

 

Watt ist die internationale Mess-Einheit der Leistung, also des Energie-Umsatzes pro Zeitspanne. 1.000 Watt sind ein Kilowatt (kW), 1.000 Kilowatt ergeben ein Megawatt (MW).
Ein Wechselrichter, auch Inverter genannt, wird benötigt, um den von PV-Modulen produzierten Gleichstrom in haushaltsüblichen Wechselstrom umzuwandeln. Außerdem dient er als Schnittstelle zwischen der Photovoltaik-Anlage und dem öffentlichen Netz. Er gewährleistet die optimale Funktionsweise der Photovoltaik-Anlage.

In der Wiener Bauordnung (BO für Wien) sind Anzeige- und Genehmigungspflichten geregelt, die bei der Errichtung einer PV-Anlage in Hinblick auf das jeweilige Gebäude, das Stadtbild und die Flächenwidmung gelten.
Wiener Bauordnung (BO für Wien) 

Im Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetz 2005 (WElWG 2005) sind Genehmigungen der PV-Anlagen aus elektrotechnischer Sicht geregelt. Das bedeutet, dass für manche PV-Anlagen 2 Genehmigungen notwendig sein können - eine nach Wiener Bauordnung und eine nach WElWG 2005.
Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetz 2005 (WElWG 2005) 

Der Wirkungsgrad einer PV-Anlage bezeichnet die Effizienz bei der Umwandlung von Sonnenlicht in elektrisch nutzbaren Strom. Unterschieden werden:

  • Zellwirkungsgrad - die Umwandlung je Solarzelle

  • Modulwirkungsgrad - bei einem Solarmodul auf beispielsweise 60 Zellen bezogen

  • DC-String-Wirkungsgrad oder der DC-AC-Wirkungsgrad - inklusive aller Verluste im Wechselrichter

Z


Der Zählpunkt ist die internationale Kennzeichnung des Zählerplatzes und dient zur eindeutigen Identifizierung der Anlage.

Die Zählpunktnummer ist je Energielieferant an unterschiedlichen Stellen auf der Rechnung zu finden. Sie beginnt mit "AT" und besteht aus 31 Ziffern.