Pilotförderung für Photovoltaik-Anlagen auf Flugdächern

25.04.2022 von Johanna Frohmann (Stadt Wien – Energieplanung)


Für Photovoltaik-Anlagen, die auf neu gebauten Flugdächern (beispielsweise Überdachungen von Parkplätzen, Lagerflächen und sonstige versiegelte Bebauungsflächen) errichtet werden, kann ein Zuschlag zur Standardförderung gewährt werden.

Bei einem Flugdach handelt es sich um ein eigenständiges Dach-Bauwerk, das nur auf Stützen aufliegt oder dessen überdachter Raum auf zumindest 3 Seiten offen ist.

Durch die Förderung sollen unbebaute Liegenschaften, die für Park-, Rangier-, Lager- und Manipulationsflächen vorgesehen sind und nicht als Grünfläche genutzt werden können, einer Doppelnutzung zugeführt werden. Besonders Handelsketten und Unternehmen mit Parkplatzflächen können von der Förderung profitieren und die Photovoltaik-Anlage mit E-Lade-Stationen kombinieren. Zudem bieten die Photovoltaik-Flugdächer Schutz vor Regen und Beschattungsmöglichkeiten für Kund*innen.

Der Förderung liegen die Voraussetzungen und Fördersätze der Standard-Förderbedingungen für Photovoltaik-Anlagen zugrunde. Sie kann unabhängig von der Bundesförderung (Klima- und Energiefonds bzw. EAG) ab dem 1. kWp in Anspruch genommen werden.

  • Der Zuschlag zur Photovoltaik-Standardförderung beträgt maximal 250 Euro pro kWp für eine Leistung bis 100 kWp bzw. maximal 200 Euro pro kWp für eine Leistung über 100 kWp.
  • Photovoltaik-Anlagen auf Flugdächern bis zu einer Leistung von 100 kWp werden mit 500 Euro pro kWp, die darüber hinausgehende Leistung mit 400 Euro pro kWp oder maximal mit 30 Prozent der förderfähigen Kosten gefördert.
  • Die maximale Fördersumme pro Anlage beträgt 200.000 Euro.
  • Es sind nur Anlagen förderbar, die auf bereits bestehenden versiegelten Flächen errichtet werden.
  • Sie müssen mindestens 800 Volllaststunden pro Jahr ausweisen sowie eine Mindestgröße von 100 Quadratmetern oder -leistung von 15 kWp aufweisen.
  • Anträge können von juristischen Personen gestellt und maximal zwei Projekte pro Antragsteller*in innerhalb der Pilotphase gefördert werden.
  • Die Förderung stellt eine Pilotförderung dar und endet am 31. Dezember 2023.

Durch die Förderung soll der städtetaugliche Ausbau erneuerbarer Energie weiter vorangetrieben und nicht begrünbare, unbebaute Flächen sollen genutzt und bereits versiegelte Flächen einer Doppelnutzung unterzogen werden.

Photovoltaikanlagen auf Flugdächern - Pilotförderung Wiener PV-Flugdachförderung - Förderungsantrag