Die Wiener Photovoltaik-Förder-Offensive

Bis 2030 sollen rund ein Viertel aller Wiener Haushalte mit Sonnenstrom versorgt werden. Mit der Erhöhung des Förderbudgets auf 15 Millionen Euro pro Jahr und neuen Förderschwerpunkten schafft die Stadt Wien optimale Förderbedingungen für Private, Betriebe und Bauträger.

Was ist neu bei der Wiener Photovoltaik-Förderung?

Mehr Förderung

  • Anhebung der förderbaren Anlagenobergrenze von 500 auf 1.000 kWp.
  • Förderung von Anlagen-Erweiterungen für alle, die bereits eine Photovoltaik-Anlage in Betrieb haben.

  • Verdoppelung der Förderbeiträge für Photovoltaik-Anlagen auf Mehrgeschoßwohnbauten (Bestandsgebäude).

  • Verlängerung der Photovoltaik-Flugdachförderung bis 31.12.2025

  • Erhöhung der maximalen Fördersumme der Photovoltaik-Gründachförderung.

Einfachere Einreichung

  • Förderungen an 365 Tagen im Jahr: Damit können Anträge ab 2024 auch dann gestellt werden, wenn zeitgleich ein Fördercall des Bundes offen ist.

  • Förderung der Photovoltaik-Anlagen von Privaten ab dem ersten kWp – trotz Umsatzsteuerbefreiung des Bundes.

  • Förderung auch der Anlagenteile aus der Wiener Photovoltaik-Verpflichtung.

Fragen Sie uns – wir beraten Sie gerne!

Für alle Fragen rund um die Wiener PV-Landesförderungen gibt es die tägliche (werktags) Photovoltaik-Fördersprechstunde. Expert*innen der Stadt Wien und der Klima- und Innovationsagentur gehen auf Ihre individuellen Bedürfnisse ein. Sie können zwischen einer Beratung per Telefon oder per Video-Call wählen.

Wenn Sie keinen passenden Termin gefunden haben, können Sie sich direkt an die Klima- und Innovationsagentur der Stadt Wien wenden: Kontakt - Klima- und Innovationsagentur der Stadt Wien

Allgemeine Informationen zur Wiener Landesförderung

  • Eine Kombination der Wiener Landesförderung mit Förderungen des Klima- und Energiefonds oder mit Förderungen nach dem EAG ist ausgeschlossen. Eine Ausnahme bildet die Umsatzsteuerbefreiung des Bundes für Anlagen von Privatpersonen bis 35 kWp.

  • Der schriftliche Förderantrag muss immer online und vor Beginn der Arbeiten mit einem Angebot einer PV-Firma gestellt werden. Unter dem Beginn der Arbeiten versteht man:
    - die rechtsverbindliche Bestellung der PV-Anlage oder
    - den Beginn der Bauarbeiten oder
    - eine andere Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, wobei der früheste dieser Zeitpunkte maßgebend ist (Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission).
    Der Beginn der Arbeiten kann auf eigenes Risiko unmittelbar nach Antragstellung erfolgen, die Förderzusage muss nicht abgewartet werden.

  • Photovoltaik-Anlagen werden in Wien ab 1 kWp bis zu einer Obergrenze von 1.000 kWp gefördert. Diese Obergrenze gilt auch bei Anlagen-Erweiterungen, wobei die bereits errichtete Anlagengröße berücksichtigt wird. Beispiel: 400 kWp wurden bereits errichtet. Somit können maximal 600 kWp als Erweiterung gefördert werden.

  • Alle Förderungen sind mit 30 % der förderungsfähigen Kosten begrenzt, wobei die Erlöse unter Betrachtung des Zeitraumes der ersten 5 Jahre der Maßnahme abgezogen werden müssen. Dabei werden 3,5 Cent/kWh zugrunde gelegt.

    Rechenbeispiel:
    Jahresertrag: 20.000 kWh
    5-Jahresertrag: 100.000 kWh
    Erlöse: 3.500 Euro

  • Die Stadt Wien fördert derzeit keine sogenannten Photovoltaik-Balkonmodule (Plug-in-, Plug & Play- oder steckerfertige Photovoltaik-Anlagen).